Beherrschendes Thema war die nächste Kirchenvorstandswahl, die am 10. März 2024 stattfinden wird
Im Juni 2022 hatte die Hannoversche Landeskirche ein neuer Kirchenvorstandsbildungsgesetz erlassen, das eine Reihe von Neuregelungen enthält. Die wichtigsten Änderungen:
- Die Wahl wird erstmals als Briefwahl durchgeführt werden. Über die zusätzliche Möglichkeit der Urnenwahl entscheidet die Kirchengemeinde.
- Der Kirchenvorstand besteht aus mindestens drei Personen. Darüber hinaus entscheiden die alten Kirchenvorstände über die Anzahl der zu Wählenden.
- Das passive Wahlrecht ist von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
- Der Kirchenvorstand soll darauf hinwirken, dass mindestens eine Person unter 27 Jahren im Kirchenvorstand vertreten ist.
- Nach neuem Recht können auch Mitglieder derselben Familie im Vorstand vertreten sein.
- Die Amtszeit des Kirchenvorstands beträgt nach wie vor sechs Jahre, allerdings können Kandidaten erklären, nur für drei Jahre zur Verfügung zu stehen, diese Zeit aber vor Ablauf auf sechs Jahre verlängern.
Die Konferenzteilnehmenden berieten über gewünschte Kompetenzen der Kandidat*innen und entwickelten Kampagnen für die Gewinnung von Fachleuten aus den Bereichen Bau, Finanzen, Landwirtschaft, Jugendarbeit und Verwaltung.
Im Laufe des Sommers müssen die Kandidat*innen für die Wahl gefunden werden, um die Briefwahl rechtzeitig vorbereiten zu können.